AVRB

UNSERE ALLGEMEINEN VERTRAGS-, REISE- UND VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

CroEvents.eu, im weiteren Miletic & Bartula GbR genannt, betreibt eine Sport-Camp Vermittlung und wird ausschließlich als Vermittler für ausgewählte Unterkünfte in Kroatien tätig.

BUCHUNG

Es besteht die Möglichkeit, Buchungsanfragen elektronisch oder schriftlich (per Post oder E-Mail) zu stellen. Sobald die Miletic & Bartula GbR die Verfügbarkeit für den gewünschten Zeitraum erfolgreich geprüft hat, erhalten Sie ein unverbindliches Buchungsangebot. Wenn Sie diesem Angebot zustimmen, wird das Gruppenprogramm vorläufig für Sie reserviert und Sie erhalten eine aktualisierte Angebots- und Kostenaufstellung.

Um Ihre Buchung verbindlich zu machen, ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises auf das Konto von Miletic & Bartula GbR zu überweisen. Nachdem Ihre Anzahlung eingegangen ist, erhalten Sie eine verbindliche Buchungsbestätigung und weitere Details zu Ihrem Trainingslager in Kroatien. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ebenfalls per Banküberweisung an Miletic & Bartula GbR zu leisten.

PREISE

Die Preise sind in Euro (€) angegeben und beinhalten alle in der Beschreibung des Mietobjektes aufgeführten Leistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Mietpreis enthalten sind, müssen vom Kunden separat bezahlt werden und sind in der Unterkunftsbeschreibung als “nach Vereinbarung” aufgeführt. Besondere Leistungen, die der Kunde wünscht, sollten bei der Buchungsanfrage erfragt und schriftlich im Vertrag festgehalten werden.

Sollte es vor Eingang der Anzahlung zu einer Preisänderung kommen, verpflichtet sich die Miletic & Bartula GbR, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren. Falls der Kunde jedoch bereits die Anzahlung geleistet hat, wird ihm der Preis garantiert, der zum Zeitpunkt der Anzahlung angegeben war.

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung der Agentur. Es ist nicht gestattet, die Ferienunterkunft mit mehr Personen (Erwachsene und Kinder) zu bewohnen als im Mietvertrag angegeben. Kleinkinder werden als vollwertige Personen gezählt. Der Vermieter hat das Recht, zusätzliche Personen abzuweisen, wenn die Unterkunft von mehr Personen genutzt wird, als im Mietvertrag vereinbart wurde.

Die Ortstaxe ist nicht im Mietpreis enthalten und wird gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fällig, wenn der Restbetrag gemäß Vertragsklausel gezahlt wird.

ÄNDERUNGEN UND RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

Gruppenprogramm Stornierung der kompletten Buchung:

Eine schriftliche Kündigung der Buchung durch den Kunden ist bis zum Reisebeginn jederzeit möglich und muss per Post oder E-Mail an die Miletic & Bartula GbR erfolgen. Das Datum des Eingangs der schriftlichen Kündigung dient als Berechnungsgrundlage für die entstehenden Kündigungskosten. Die Höhe der Kündigungskosten wird unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.

Im Falle einer Gruppenbuchung vor der angemeldeten Gruppenankunft (Mietbeginn) berechnet sich der pauschalisierte Anspruch auf Erstattung von Rücktrittsgebühren wie folgt:

Bei Kündigung 60 Tage vor Gruppenankunft zahlt der Kunde 20% des Gesamt-Rechnungsbetrages.

Bei Kündigung zwischen 59 und 30 Tagen vor Gruppenankunft zahlt der Kunde 30% des Gesamt-Rechnungsbetrages.

Bei Kündigung zwischen 29 und 15 Tagen vor Gruppenankunft zahlt der Kunde 50% des Gesamt-Rechnungsbetrages.

Bei Kündigung zwischen 14 und 10 Tagen vor Gruppenankunft zahlt der Kunde 75% des Gesamt-Rechnungsbetrages.

Bei Kündigung zwischen 9 und 4 Tagen vor Gruppenankunft zahlt der Kunde 80% des Gesamt-Rechnungsbetrages.

Bei Kündigung zwischen 3 und 0 Tagen vor Gruppenankunft zahlt der Kunde 100% des Gesamt-Rechnungsbetrages.

Im Falle höherer Gewalt als Kündigungsgrund muss der Kunde diese schriftlich nachweisen. Die Miletic & Bartula GbR berechnet in diesem Fall nur die tatsächlich entstandenen Kündigungskosten, höchstens jedoch 20% des Mietpreises.

Wenn der Kunde am Tag des Mietbeginns ohne vorherige Information des Vermieters oder der Miletic & Bartula GbR bis 23:00 Uhr nicht anwesend ist, gilt die Buchung der Unterkunft als gekündigt. Die Kündigungskosten berechnen sich nach dem oben genannten Prinzip. Sind die tatsächlich entstandenen Kosten höher als die berechneten Kündigungskosten, hat die Miletic & Bartula GbR das Recht, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Stornierung von einzelnen Gruppenmitgliedern:

Die Buchungen gelten nur bei Erreichen einer im Angebot genannten Mindestteilnehmeranzahl und -dauer. Innerhalb dieser Vorgaben sind folgende Einzel-Stornierungen kostenfrei:

30 bis 10 Tage vor Gruppenankunft – Einzel-Stornierungen von bis zu 10% der Summe aller gebuchten Personen

9 bis 0 Tage vor Gruppenankunft – Einzel-Stornierungen von bis zu 5% der Summe aller gebuchten Personen.

Wenn die Einzel-Stornierungen diese Grenzen überschreiten, gelten die oben genannten Entschädigungspauschalen wie bei einer Stornierung der gesamten Gruppe. Der Austausch von Gruppenmitgliedern (Namensänderungen) ist jederzeit möglich und gilt nicht als Einzel-Stornierung.

ÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG DURCH DIE Miletic & Bartula GbR

Sollten unvorhergesehene und unvermeidliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Terrorakte, Seuchen, Krankheit oder Tod des Leistungsanbieters eintreten, behält sich die Miletic & Bartula GbR das Recht vor, Änderungen an einer Buchung vorzunehmen. Falls eine gleichwertige Ersatzunterkunft verfügbar ist, wird der Kunde darüber informiert. Wenn der Preis der Ersatzunterkunft höher ist als der der ursprünglich gebuchten Unterkunft, kann Miletic & Bartula GbR in Absprache mit dem Kunden eine Nachzahlung des Preisunterschieds verlangen.

Sollte eine Änderung der Buchung nicht möglich sein, behält sich Miletic & Bartula GbR das Recht vor, die Buchung mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 10 Tagen vor Beginn des Mietverhältnisses zu kündigen und dem Kunden den gesamten bereits gezahlten Betrag zurückzuerstatten.

NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Wenn ein Teilnehmer ordnungsgemäß angebotene Leistungen nicht in Anspruch nimmt, obwohl der Veranstalter bereit und in der Lage war, diese vertragsgemäß zu erbringen, aufgrund von Umständen, die dem Teilnehmer zuzurechnen sind (z.B. vorzeitiger Abbruch des Camps oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Camppreises. Eine solche Erstattung ist nur dann möglich, wenn solche Umstände den Teilnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrags berechtigt hätten.

FOTO UND VIDEOAUFNAHMEN

Falls der Teilnehmer im Zuge der Buchung ausdrücklich der Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen seiner Person, die während des Camps entstehen, zugestimmt hat, gelten folgende Regelungen:

a) Uneingeschränkte Zustimmung: Der Veranstalter darf die Foto- und Videoaufnahmen des Teilnehmers zu Werbezwecken nutzen, z.B. auf der eigenen Webseite, bei Kooperationspartnern oder zur Gestaltung von Werbemitteln. Die Aufnahmen dürfen auch Dritten zur Verfügung gestellt werden, sofern diese in Zusammenhang mit dem Campangebot stehen. Der Teilnehmer kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.

b) Zustimmung ausschließlich zur Bereitstellung für die Campteilnehmer: Der Veranstalter darf die Foto- und Videoaufnahmen des Teilnehmers ausschließlich in einer Daten-Cloud veröffentlichen, die in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen steht. Zugriff auf die Cloud erhalten nur Kunden des gebuchten Campangebots.

c) Keine Zustimmung: Der Veranstalter darf keinerlei Bilder des Teilnehmers verwenden oder speichern.

Die Teilnehmer erhalten am Ende des Camps Bilder ausschließlich für den privaten Gebrauch und dürfen diese nicht weiterveröffentlichen oder verbreiten. Eine kommerzielle Nutzung oder Weiterverbreitung ist ausdrücklich untersagt.

BEFÖRDERUNG VON TEILNEHMERN

Die gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Teilnehmers geben dem Veranstalter die Erlaubnis, den Teilnehmer im Kleinbus oder im Pkw des Veranstalters zu befördern. Die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt auch für jegliche Schäden, die sich während oder im Zusammenhang mit der Beförderung des Teilnehmers im Kleinbus oder im Pkw des Veranstalters ereignen.

REISERÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (RRV)

Sofern der Kunde bei der Buchung davon ausgeht, dass er die Buchung aufgrund unvorhergesehener Umstände stornieren muss und um die oben genannten Stornokosten zu vermeiden, empfehlen wir ihm, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Zahlung für die Reiserücktrittsversicherung ist bei der Buchung fällig und kann nicht nachträglich beglichen werden. Wenn der Kunde die angebotenen Versicherungen abschließen möchte, kann er dies entweder direkt bei einer Versicherungsgesellschaft oder über die Vermittlung durch die Miletic & Bartula GbR tun, wobei die Miletic & Bartula GbR lediglich als Vermittler auftritt.

UNFALLVERSICHERUNG, REISEGEPÄCKVERSICHERUNG UND KRANKENVERSICHERUNG WÄHREND DER REISE UND DES AUFENTHALTES IN KROATIEN

Unsere Angebotspreise enthalten keine Unfallversicherung, Reisegepäckversicherung oder Krankenversicherung. Wir empfehlen unseren Kunden, diese Versicherungen abzuschließen. Falls gewünscht, kann der Kunde die genannten Versicherungen direkt bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen oder über Miletic & Bartula GbR vermitteln lassen, wobei Miletic & Bartula GbR ausschließlich als Vermittler agiert.

GEPÄCK

Die Miletic & Bartula GbR haftet nicht für verlorenes, beschädigtes oder gestohlenes Gepäck sowie für den Diebstahl von Gepäck oder Wertgegenständen aus der Unterkunft.

MEDIZINISCHE VERSORGUNG IN KROATIEN

In Kroatien ist akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung möglich, wenn die Europäische Krankenversicherungskarte einer deutschen oder österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt wird. Es können jedoch Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten erforderlich sein. In Einzelfällen wird eine sofortige Bezahlung der Behandlungskosten verlangt, weshalb es empfehlenswert ist, eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Die Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, daher wird der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung empfohlen. Neben niedergelassenen Ärzten gibt es auch Gesundheitszentren (“Dom Zdravlja”). Die meisten Polikliniken sind private Einrichtungen. Bei Bedarf können die einzelnen Botschaften in Zagreb eine Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.

HAFTUNG

Die Haftung der Miletic & Bartula GbR beschränkt sich ausschließlich auf die ordnungsgemäße Informations- und Beratungstätigkeit sowie die korrekte Abwicklung der Buchung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages. Für die Leistungen, die von den Leistungsträgern erbracht werden, übernimmt die Miletic & Bartula GbR keine Haftung. Es wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen, eventuelle Mängel unverzüglich vor Ort den entsprechenden Leistungsträgern zu melden.

ANMERKUNG

Durch Begleichung der Anzahlung für die Buchung einer Unterkunft erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Miletic & Bartula GbR einverstanden.

Alle Rechte, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten (17.04.2023).

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